winterdienst koblenz

Räumen, streuen, dokumentieren — damit die Verkehrssicherungspflicht nicht an Ihnen hängen bleibt.

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Koblenz in Zahlen

Postleitzahl56068–56077
Einwohner113.020
Höhe73 m ü. NHN
Verwaltungkreisfreie Stadt
ZoneKernzone

was in koblenz anders ist

Für Koblenzer Objekte gilt die Satzung der Stadt: Die Räum- und Streupflicht für Gehwege liegt bei den Anliegern. Wir übernehmen sie vertraglich und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Streumittel.

Die Höhenstadtteile Arzheim, Arenberg und Niederberg brauchen erkennbar mehr Einsätze als die Lagen am Rhein — das steht bei uns getrennt in der Kalkulation.

Die rechtsrheinischen Stadtteile hängen an zwei Brücken. Wer aus Lahnstein kommt, ist in Horchheim oder Pfaffendorf in wenigen Minuten — für Notdienst und kurzfristige Termine ist das der entscheidende Unterschied.

Enthalten

  • Räumen von Gehwegen, Zuwegen und Eingängen
  • Streuen mit abstumpfendem Streumittel
  • Zufahrten, Höfe und Stellplätze nach Vereinbarung
  • Kontrollfahrten bei angekündigtem Frost
  • Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Mittel
  • Bereitstellung und Nachfüllen der Streugutkiste
  • Abräumen des Streuguts zum Saisonende

Koblenz ist mit 113.020 Einwohnern das Oberzentrum der Region und liegt rund fünf Kilometer nördlich von Lahnstein. Die Stadt gliedert sich in 30 Stadtteile — von der Altstadt am Deutschen Eck bis zu den Höhenlagen in Arenberg und Arzheim.

Für uns ist Koblenz der Markt mit den meisten Mehrfamilienhäusern und Verwaltungen. Gerade auf der rechten Rheinseite — Pfaffendorf, Horchheim, Ehrenbreitstein, Niederberg — sind wir schneller vor Ort als die meisten Anbieter mit Sitz auf der linken Seite.

Ortsteile: Pfaffendorf · Horchheim · Ehrenbreitstein · Niederberg · Arzheim · Arenberg · Altstadt · Süd · Lützel · Neuendorf · Metternich · Güls

fragen

Kommen Sie für winterdienst auch nach Koblenz?

Ja. Koblenz liegt in unserer Kernzone — Direkt um Lahnstein. Kurzfristige Termine und Notdienst sind hier der Normalfall. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen direkt, wann ein Termin möglich ist.

In welchem Zeitraum muss geräumt werden?

In Rheinland-Pfalz regeln das die kommunalen Satzungen; werktags gilt üblicherweise ein Zeitfenster von etwa 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags mit späterem Beginn. Die genauen Zeiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde — sagen Sie uns den Ort, wir richten den Vertrag danach aus.

Ist Streusalz erlaubt?

Viele Kommunen schränken Salz auf Gehwegen ein oder verbieten es. Wir streuen deshalb standardmäßig abstumpfend mit Splitt und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und nötig ist — etwa bei Blitzeis auf einer Rampe.

Was passiert, wenn trotzdem jemand stürzt?

Dann zählt die Dokumentation. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Streumittel; dieses Protokoll bekommen Sie und Ihre Versicherung. Deshalb ist es Teil des Vertrags und kein Extra.

Räumen Sie auch bei Nacht?

Bei Frostlage fahren wir vor Beginn der Räumzeit an, damit der Weg begehbar ist, wenn die Pflicht greift. Die genaue Anfahrtszeit vereinbaren wir im Saisonvertrag.

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Winterdienst in Koblenz

Sagen Sie uns, worum es geht — wir melden uns am selben Werktag zurück und nennen einen Termin für Koblenz.

  • Kostenloses Angebot
  • Festpreis vor Arbeitsbeginn
  • Rückmeldung am selben Werktag