winterdienst

Räumen, streuen, dokumentieren — damit die Verkehrssicherungspflicht nicht an Ihnen hängen bleibt.

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Leistungsumfang

  • Räumen von Gehwegen, Zuwegen und Eingängen
  • Streuen mit abstumpfendem Streumittel
  • Zufahrten, Höfe und Stellplätze nach Vereinbarung
  • Kontrollfahrten bei angekündigtem Frost
  • Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Mittel
  • Bereitstellung und Nachfüllen der Streugutkiste
  • Abräumen des Streuguts zum Saisonende

worum es geht

Die Räum- und Streupflicht liegt bei der Gemeinde, wird per Satzung aber fast überall auf die Anlieger übertragen — und von dort per Mietvertrag oft weiter auf die Mieter. Wer sie tatsächlich erfüllt, entscheidet sich morgens um sechs. Wenn dann jemand auf Ihrem Gehweg stürzt, zählt nicht die gute Absicht, sondern was nachweisbar getan wurde.

Wir übernehmen die Arbeit vertraglich, fahren im Winterhalbjahr kontrolliert an und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Streumittel. Diese Dokumentation ist der Teil, der im Streitfall zählt — und der Teil, den die meisten vergessen.

Wer das bucht

  • Vermieter, die die Pflicht nicht auf Mieter abwälzen wollen
  • WEG mit gemeinschaftlichen Zuwegen
  • Gewerbeobjekte mit Kundenparkplatz
  • Eigentümer, die im Winter nicht vor Ort sind

was es kostet

Winterdienst läuft über einen Saisonvertrag für das Winterhalbjahr, üblicherweise November bis März. Der Pauschalpreis richtet sich nach Quadratmetern, Anzahl der Flächen und der vereinbarten Räumzeit. Streumittel weisen wir getrennt aus.

Alle Abrechnungsmodelle im Überblick

fragen zu winterdienst

In welchem Zeitraum muss geräumt werden?

In Rheinland-Pfalz regeln das die kommunalen Satzungen; werktags gilt üblicherweise ein Zeitfenster von etwa 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags mit späterem Beginn. Die genauen Zeiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde — sagen Sie uns den Ort, wir richten den Vertrag danach aus.

Ist Streusalz erlaubt?

Viele Kommunen schränken Salz auf Gehwegen ein oder verbieten es. Wir streuen deshalb standardmäßig abstumpfend mit Splitt und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und nötig ist — etwa bei Blitzeis auf einer Rampe.

Was passiert, wenn trotzdem jemand stürzt?

Dann zählt die Dokumentation. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Streumittel; dieses Protokoll bekommen Sie und Ihre Versicherung. Deshalb ist es Teil des Vertrags und kein Extra.

Räumen Sie auch bei Nacht?

Bei Frostlage fahren wir vor Beginn der Räumzeit an, damit der Weg begehbar ist, wenn die Pflicht greift. Die genaue Anfahrtszeit vereinbaren wir im Saisonvertrag.

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  • Kostenloses Angebot
  • Festpreis vor Arbeitsbeginn
  • Rückmeldung am selben Werktag