hecke schneiden: welche zeiten gelten?
Vom 1. März bis 30. September verbietet §39 Bundesnaturschutzgesetz das Roden und Auf-den-Stock-Setzen von Hecken. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig erlaubt, solange kein Vogel im Gehölz brütet.
Inhalt
- 01 Was das Gesetz verbietet — und was nicht
- 02 Die Brut geht dem Kalender vor
- 03 Wann Sie den Termin am besten legen
Was das Gesetz verbietet — und was nicht
§39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Der Zweck ist der Schutz brütender Vögel.
Ausdrücklich erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem Zuwachs des laufenden oder vorangegangenen Jahres gelten. Praktisch heißt das: Die Hecke in Form halten dürfen Sie auch im Juni. Sie radikal einkürzen oder entfernen nicht.
Die Grenze verläuft also nicht am Datum allein, sondern an der Eingriffstiefe. Wer im Sommer mehr als den Jahreszuwachs wegnimmt, bewegt sich außerhalb der Ausnahme — und Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die je nach Bundesland empfindlich werden können.
Die Brut geht dem Kalender vor
Auch ein erlaubter Pflegeschnitt darf nicht durchgeführt werden, wenn dabei ein besetztes Nest zerstört oder ein brütender Vogel vertrieben würde. §44 BNatSchG schützt Fortpflanzungsstätten unabhängig vom Datum.
Deshalb gehört zu jedem Sommerschnitt eine Sichtkontrolle vorher. Wir schauen die Hecke durch, bevor die Schere ansetzt — und verschieben den Termin, wenn wir ein besetztes Nest finden. Das ist kein Formalismus, sondern der Unterschied zwischen Pflege und Ordnungswidrigkeit.
Wann Sie den Termin am besten legen
Für den starken Rückschnitt bleibt das Fenster vom 1. Oktober bis Ende Februar. Ideal ist der frühe Herbst oder ein frostfreier Tag im Spätwinter — bei starkem Frost reißt der Schnitt und die Pflanze nimmt Schaden.
Für den Formschnitt sind zwei Termine im Jahr üblich: einer im Juni nach dem ersten Austrieb, einer im späten Sommer. Wer nur einmal schneiden lässt, sollte den späteren Termin wählen.
Ein Hinweis für Wohnanlagen: Planen Sie den Herbsttermin früh. Zwischen Oktober und Dezember sind die Kapazitäten in der Region knapp, weil alle im selben Fenster arbeiten müssen.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Vorschriften sind der Stand bei Veröffentlichung; kommunale Satzungen weichen ab. Im Zweifel gilt die Satzung Ihrer Gemeinde.
häufige fragen
Gilt das Verbot auch im eigenen Garten?
Ja. §39 BNatSchG gilt unabhängig davon, ob die Hecke auf einem privaten Grundstück oder im öffentlichen Raum steht.
Was ist mit einer Hecke, die über den Gehweg wächst?
Der Rückschnitt zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist zulässig, wenn er sich auf das Nötige beschränkt. Aufschieben lässt sich das nicht — überhängende Zweige über einem Gehweg sind ein Haftungsthema.
Noch Fragen dazu?
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